Anpassungen im Leitfaden auf April 2025
- neuer Fördertatbestand „eMobility Check-up (Projektspezifische Beratung zur Ladeinfrastruktur)
 
Anpassungen im Leitfaden auf Januar 2025
- Neu wird nur noch Minergie-A bei Neubau / Ersatzneubau gefördert
 
- Sanierung über GEAK Klassen: Anpassung Förderbeiträge, der Effizienzbonus wird durch den Bonus Gebäudehülleneffizienz ersetzt (der Bonus Gebäudehülleneffizienz kann nur ausbezahlt werden, wenn dieser zugesichert wurde)
 
- Sanierung über Minergie neu für alle Gebäudekategorien 1-12 möglich
 
- Förderbeiträge sind identisch, egal ob die Ursprungsheizung eine Elektro-, Öl- oder Gasheizung war
 
- Die für den Förderbeitrag massgebende Leistung ist neu die Leistung der neuen Heizung. Bisher wurde auf die alte Heizleistung referenziert.
 
- Für jede neue Heizungsanlage wird ein eigenes Fördergesuch eingegeben. Beispiel: 3 EFH teilen sich eine grosse Ölheizung und ersetzen diese durch neu je eine WP pro EFH. Es werden 3 Gesuche (1 pro neuer Heizung) eingereicht. Voraussetzung: die bestehende Ölheizung muss vollständig (inkl. Kessel und Brenner) demontiert werden
 
- Der Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystem wurde deutlich erhöht (der Zusatzbeitrag für die Erstinstallation Wärmeverteilsystem kann nur ausbezahlt werden, wenn dieser zugesichert wurde)
 
- Der Ersatz von Elektroboilern wird nicht mehr gefördert
 
- Neu gelten ab 70 kW andere Förderbeiträge.
 
Leitfaden
Förderprogramm Kanton Bern
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Stand April 2025
							









