Anpassung der Förderbeiträge im Kanton Bern ab 8. April 2021

Reduktion fossiler Brennstoffe: Das Förderprogramm wird neu ausgerichtet

8. April 2021 – Medienmitteilung; Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Der Kanton Bern passt die Beiträge im Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz an. Ab April 2021 werden nur noch jene Massnahmen finanziell unterstützt, die zu einer deutlichen Reduktion fossiler Brennstoffe führen. Damit werden die verfügbaren Mittel von Bund und Kanton noch gezielter eingesetzt.

Seit fast zwei Jahren unterstützt der Kanton Bern den Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz mit mindestens 10 000 Franken, unabhängig davon, wie alt die Anlage ist. Das stösst bei Hauseigentümerinnen und -eigentümern auf sehr grosses Interesse. Die Zahl der Gesuche ist massiv gestiegen. Damit solche wirkungsvollen Massnahmen weiterhin gezielt finanziell unterstützt werden können, richtet der Kanton Bern sein Förderprogramm noch stärker auf die CO2-Reduktion aus. Förderbeiträge, die nicht zu einer deutlichen Reduktion von fossilen Brennstoffen führen, werden gestrichen oder gekürzt.

Von den Anpassungen sind folgende Massnahmen betroffen:

Bei den Gebäuden:

  • Bei den Neubauten GEAK A/A und Plusenergie werden die Beiträge gestrichen, bei Minergie-A und Minergie-P auf ein Minimum reduziert. Dies, weil die Differenz zu den gesetzlichen Minimalanforderungen bei Neubauten immer kleiner wird.
  • Sanierungen, bei denen weiterhin eine Öl- oder Elektroheizung eingesetzt wird, werden nicht mehr gefördert.

Bei den Anlagen:

  • Beim Ersatz der Elektroheizung wird der Beitrag auf ein Minimum reduziert, weil der Ersatz der Elektroheizung kein CO2 einspart und eine Sanierungspflicht bis 2032 besteht.
  • Der Beitrag an den Ersatz einer Ölheizung wird auf die technologieabhängigen Investitionskosten abgestützt und entsprechend gestaffelt.

Bei den Gemeinden:

  • Gemeinden erhalten als Gebäudebesitzerinnen und -besitzer keine Beiträge mehr, weil sie schon heute eine Vorbildpflicht gemäss Energiegesetz haben.

 

 

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