Energienachweise

Falls Sie direkt an unseren Dienstleistungen interessiert sind und bereits Kentnisse über Energienachweise besitzen, überspringen Sie diesen Abschnitt und lesen Sie bitte weiter im Abschnitt «was können wir für Sie tun?»

Vielleicht kommt Ihnen das Bild unten bekannt vor: Es zeigt den Ausschitt des Formulars EN-2b (Systemnachweis) für den Energienachweis mit Berechnung Grenz-/Projektwert Heizwärmebedarf.
Je nach Umfang und Komplexität des Bauvorhabens sind unterschiedliche Nachweise notwendig und der Baubehörde zur Bewilligung einzu- reichen. Man kann jetzt lange und heftig über das Bewilligungsverfahren diskutieren. Ueber die lange Zeitdauer von Eingabe bis Erhalt der Bau- bewilligung. Ueber den Zeitaufwand bis alle Unterlagen für die Baueingabe zu- sammengestellt sind. Ueber die grossen «Papierberge» an Plänen und Dokumenten die einzureichen sind. Vielleicht stellen Sie sich als Architekt oder Bauherr auch die Frage:

→ Was ist der Sinn des Energienachweises?

Wir würden Ihnen antworten:  Für den Besitzer / Investor einer Liegenschaft dient der Nachweis als «Erfolgskontrolle» zur Beurteilung der Arbeit des Architekten / Nachweis- verfasser. Mit den Berechnungen kann der Energieverbrauch des Bauvorhabens beurteilt / abgeschätzt werden. Vergleiche zu anderen Objekten und Labels (z.B. Minergie) sind möglich. – Der Energienachweis dient der Behörde als Kontrolle der Einhaltung kantonalen Energiegesetze und Verordnungen.

Tipp: Verlangen Sie als Bauherr bzw. Auftraggeber vom Nachweisverfasser / Architekt, dass er Ihnen den Inhalt der Dokumente verständlich erklärt. Wo steht Ihr Objekt im Vergleich zu anderen Objekten? Der Bauherr sollte orientiert sein, falls nur die Minimal-anforderungen (Mindestgrenzwerte) gemäss Energiegesetz/Verordnung  eingehalten sind.


 

 

 

  • Was können wir für Sie tun ?

 

Sind Sie

der Bauherr ?
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( 1 )

  • Sie beabsichtigen den Umbau/Neubau selbständig durch zu führen. Die gewählte Baukonstruktion soll die energetischen Grenzwerte einhalten. Ihr Bauvorhaben benötigt noch einen Energienachweis. Wir überprüfen ihre Konstruktion auf die Einhaltung der Grenzwerte und erstellen den Energienachweis zur Baueingabe.

( 2 )

  • Sie haben keine oder nicht mehr aktuelle Pläne von Ihrem Gebäude. Wir erstellen für Sie neue Massaufnahmen auf der Basis Baueingabe. Beurteilen die bestehende Aussenhülle des Gebäudes und machen Ihnen einen Sanierungsvorschlag für die Einhaltung der Grenzwerte bei einer Sanierung, Aufstockung oder Anbau.

( 3 )

  • Falls Sie uns mit der Planung/Ausführung ihres Bauvorhabens beauftragen erstellen wir Ihnen auf Wunsch den Gebäudeenergieausweis (GEAK) gratis dazu. Werden die vom GEAK gestellten Anforderungen mit den Sanierungsmassnahmen erreicht, sind Fördergelder vom Kanton erhältlich.

Sind Sie

der Planer, Architekt ?
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( 4 )

  • In der Phase Baueingabe: Sie haben das Baugesuch bei der Baubehörde eingereicht und jetzt fehlt noch der Energienachweis. Die Bauweise und der Konstruktionsaufbau ist von Ihnen soweit bestimmt. Wenn es sehr pressiert, dann erstellen wir Ihnen den Energienachweis am gleichen Tag an dem Sie uns beauftragen.

( 5 )

  • Sie haben in der Phase Baubewilligung noch keinen Heizungsplaner beauftragt. Es fehlt noch der Energienachweis. Ausserdem interessiert sich Ihre Bauherrschaft für eine Kollektoranlage (Warmwasser) und/oder Photovoltaikanlage. Wir machen für Sie gerne den Energienachweis und können Ihnen in einer frühen Phase den Energieertrag einer Solaranlage errechnen, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen oder ganz allgemein verschiedene Anlagenkonzepte (auch einzelne Module/Kollektoren) miteinander vergleichen.
  • Zum Beispiel: Die Bauherrschaft möchte für den Gewerbeneubau die benötigte Wärme (Heizung und Warmwasser) über das örtliche Gasnetz beziehen. Wir berechnen die Kesselleistung für Wärme bzw. den Anteil Wärme den Sie mit Erneuerbarer Energie bereitstellen müssen um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Auf Ihren Wunsch berechnen wir verschiedene Solaranlagen (PV- oder SK- oder Hybridanlagen) auf ihre solaren und monetären Erträge und erforderlichen Investitionskosten.

Sind Sie

der Planer Haustechnik oder eine Heizungsfirma ? LIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllllllllllllllllllllllll

( 6 )

  • Als Heizungsfirma planen und installieren Sie die Heizung. Aus personellen oder terminlichen Gründen ist es Ihnen nicht möglich die Energienachweise zu erstellen. Wir erstellen für Sie gerne diese Nachweise, holen für Sie die fehlenden Informationen oder Unterlagen beim Planer/Unternehmer ein, die erforderlichen Formulare werden soweit ausgefüllt, dass der Nachweis nur noch unterschrieben werden muss.

Sind Sie

der Investor ?
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( 7 )

  • Sind Sie interessiert an einer nachhaltigen Bauweise?
    -Ein Konzept, dass die Haustechnik massvoll einsetzt, mit/ohne Einbau einer kontrollierter Lüftung (KRL) und dennoch gute energetische Werte erreicht.
    -Eine architektonische Lösung zu finden die der Bauaufgabe angemessen erscheint und die Seite Technik mit einschliesst.
    -Einer Liegenschaft mit tiefen Mieterfluktuationen, moderate Betriebs- und Unter-haltskosten und die eine angemessene Rendite erzielt, dann melden Sie sich bei uns. (Architektur < Wohlbefinden > Haustechnik - das ergibt einen guten Dreiklang. «Wohlbefinden» steht in der Mitte!- Bezahlbar soll es sein)

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