Revision kantonale Energieverordnung per 1. 09. 2016

23. Mai 2016 – Medienmitteilung; Regierungsrat

Ab Anfang September 2016 müssen Neubauten im Kanton Bern effizienter und mit einem
höheren Anteil an erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Regierungsrat hat die
kantonale Energieverordnung entsprechend angepasst. Gleichzeitig hat der Kanton das
bestehende Förderprogramm angepasst: Ab sofort werden Betriebsoptimierungen in Klein- und Mittelbetrieben und der Ersatz alter Ölheizungen mit Beiträgen unterstützt.

  • Strengere Vorschriften für Neubauten
    Neu gelten ab 1. September 2016 für Neubauten rund 15 Prozent strengere Energieverbrauchsgrenzwerte. Zudem müssen neue grosse Gewerbe- und Verwaltungsbauten sowie Freizeitanlagen mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet und regelmässig optimiert werden. Keine Auswirkungen hat die Teilrevision auf bestehende Wohnliegenschaften.
    Die neuen Vorschriften bewirken eine bedeutsame Reduktion des Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen.
  • Ausbau des Förderprogramms (ab 18. Mai 2016)
    Daneben erweitert der Kanton sein bestehendes Förderprogramm. Gefördert wird einerseits der Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Energie, wie das heute bereits für Elektroheizungen gilt. Andererseits werden Betriebsoptimierungen in Nichtwohnbauten finanziell unterstützt. Dies ermöglicht den Klein- und Mittelbetrieben ihre Haustechnik zu prüfen und auf dem neusten Stand zu halten.Der Regierungsrat spricht hier von einer Abwrackprämie für Ölheizungen. Wer seine Ölheizung durch eine Anlage ersetzt, die mit Erneuerbarer Energie läuft, bekommt mindestens 4'000 Franken an die neue Anlage vergütet. Das gibt Hausbesitzern einen Anreiz umzusteigen.

« Gemäss Regierungsrat beträgt der Geldabfluss durch den Kauf von Erdöl im Kanton Bern heute ca. 500 Millionen Franken pro Jahr.
Mit der Umstellung auf Erneuerbare haben wir bereits heute jedes Jahr etwa 100 GWh weniger Erdölimporte. »

 

Der grosse Rat behandelt im Herbst 2016 die Revision des kantonalen Energiegesetzes. Um den Wärme- und Strombedarf möglichst CO2-neutral und mit erneuerbaren Energien abdecken zu können soll unter anderem bei Neubauten keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen, so sieht es der Regierungsrat. Eine Gesetzesanpassung könnte frühestens im April 2018 in Kraft treten.

 

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→ kantonale Energieverordnung, Aenderung

→ Vortrag zur Aenderung der kantonalen Energieverordnung

→ Förderprogramme Energie