Revidiertes kantonales Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Diese vier Anpassungen im revidierten KEnG sind wesentlich:

Gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE):
Für Neubauten wird die gGEE eingeführt. Neu wird eine eigene erneuerbare Energiegewinnung verlangt, dafür gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht.

Heizungsersatz:
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist meldepflichtig. Ist das Gebäude älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.

Gemeindekompetenzen für kommunale Energievorschriften:
Die Kompetenzen der Gemeinden wurden ergänzt und an die gGEE angepasst. Gemeinden können neu auch für Gesamtüberbauungen eine gemeinsame gGEE vorschreiben. Den Gemeinden werden Musterformulierungen zur Verfügung gestellt.

Elektromobilität:
Bei Neubauten ist ein angemessener Teil der Parkplätze für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.