Klimaziele - CO2-Ausstoss bei Brennstoffen

Mit der Revision des CO2-Gesetzes sollen nach dem Auslaufen des Gebäudeprogramms klimafreundliche Gebäude durch neue CO2-Emissionsvorschriften gefördert werden. Gemäss Aussage des Bundes könnten bei bestehenden Bauten einheitliche CO2-Grenzwerte frühstens 2029 eingeführt werden.

Nach Vorschlag des Bundes dürfen bei Wohn- und Dienstleistungsgebäuden bei der Verbrennung von Brennstoffen nicht mehr als 6 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) pro Jahr für Heizung und Warmwasser emittiert werden.

Die CO2-Emissionsgrenzwerte gelten als Subsidiär. Das heisst: Die Grenzwerte lassen den Ersatz einer fossilen durch eine fossile Heizanlage nach wie vor zu, wenn genügend Effizienzmassnahmen umgesetzt werden oder ein genügend grosser Anteil an erneuerbarer Energie eingesetzt wird.

Die CO2-Grenzwerte entsprechen ungefähr einem Verbrauch von 30 kWh Erdgas oder  20 kWh Heizöl pro m2 EBF.

Im August 2019 hat die zuständige Kommission des Ständerats noch vorgeschlagen, falls die CO2-Emissionen bis 2027 nicht genügend schnell sinken, ab 2029 für alle bestehenden Bauten, deren Heizungsanlage ersetzt werden, den  CO2-Ausstoss auf     12 Kilogramm pro m2 EBF zu begrenzen. Dieser Wert soll in 5-Jahresschritten um jeweils 5 Kilogramm gesenkt werden. Ein anderer Lösungsansatz sieht vor, dass ab 2023 ein CO2-Grenzwert für Altbauten gilt, unabhängig der Emissionsentwicklung. Einig ist sich die Kommission, dass es einen verschärften Absenkpfad braucht, damit die Kantone das Reduktionsziel von minuns 80 Prozent bis 2050 erreichen.

Am 2.September 2019 hat die Kommission des Ständerates vorgeschlagen, dass ab 2023 bei Altbauten bei Heizungsersatz einen CO2-Grenzwert maximal 20 Kilogramm pro m2 EBF gelten soll. Dieser Wert soll dann in 5-Jahresschritten verschärft werden.

Das Parlament behandelt das CO2-Gesetz in der letzten Sessionswoche im September.

Neue Regelung der Förderbeiträge Juli 2019

Seit dem 15. Juli 2019 gelten folgende Förderbeiträge bei Sanierung von Liegenschaften

Alle Förderbeiträge sind im Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern aufgeführt. (u.a. auch für Thermische Solarananlagen, Wohnungslüftung, Wärmeerzeuger Holz, Wärmenetz)  Zu finden auf der Homepage des Kantons Bern, Bau- Verkehrs- und Energiedirektion, Rubrik Förderprogramm Energie.

https://www.vol.be.ch/vol/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie.html