Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz wird im Bereich Mobilität angepasst. Statt der Förderung von Ladeinfrastruktur bei Unternehmen und im öffentlichen Verkehr werden nun die Ladeinfrastruktur in Einstellhallen bei nicht öffentlichen Parkplätzen sowie die Installation von bidirektionalen Ladestationen gefördert.
Bei Anlagenersatz (Oelkessel durch Wärmepumpe) werden die Kosten für das WPSM Anlagenzertifikat durch den Kanton übernommen.
Alle übrigen Fördermassnahmen und Förderbeiträge werden unverändert weitergeführt.
Die Beiträge und Bedingungen finden Sie im neuen Leitfaden