Änderungen beim Förderprogramm Energie, Kanton Bern

Das Förderprogramm wird per 2. Mai 2022 in folgenden Bereichen angepasst:

Handhabung des Energieträgers «Gas» wie «Öl»

Der Ersatz einer Gasheizung in einem bestehenden Gebäude wird gefördert. Es gelten dieselben Bedingungen und Beitragssätze wie aktuell beim Ersatz einer Ölheizung.

Neubauten mit einer Gasheizung oder bestehende Gebäude, die nach einer Sanierung eine Gasheizung haben, werden nicht mehr gefördert.

Ersatz von Holzheizungen

Der Ersatz einer bestehenden Holzheizung durch eine Holzheizung wird gefördert mit einem Beitrag ab CHF 3 000.

Die Anpassungen treten am 2. Mai 2022 in Kraft und gelten für Gesuche, die ab diesem Datum auf dem Online-Portal eingereicht werden.
Die Gesuche, die bereits auf dem Online-Portal eingereicht sind oder schon zugesichert sind, werden nach den bisherigen Bedingungen und Beitragssätzen behandelt.