Neue Regelung für Förderbeiträge bei Sanierung von Gebäuden per 1. Januar 2017

15. Dezember 2016 – Medienmitteilung; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Per 1. Januar 2017 werden die Unterstützungsbeiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden und für die Förderung erneuerbarer Energien neu geregelt: Das nationale Gebäudeprogramm wird in das kantonale Förderprogramm integriert. Die Förderbeiträge bleiben auch mit dem neuen Modell in den meisten Bereichen mehr oder weniger gleich. Höhere Beiträge gewährt der Kanton künftig für Wärmenetze und grosse Holzfeuerungen.

Im Kanton Bern war die Förderung im Energiebereich bisher auf zwei Programme aufgeteilt: auf das kantonale Förderprogramm, das mit Kantonsmitteln und Globalbeiträgen des Bundes finanziert wurde, und auf das nationale Gebäudeprogramm aus der Zweckbindung der CO2-Abgabe. Ab dem 1. Januar 2017 gibt es neu nur noch ein kantonales Förderprogramm. Dieses führt die bisherige Förderstrategie in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie weiter. Für das Förderprogramm 2017 stehen aus den Mitteln des Kantons Bern und Bundesgeldern aus der CO2-Abgabe insgesamt rund 50 Millionen Franken zur Verfügung. Der Schwerpunkt des kantonalen Förderprogramms liegt weiterhin bei der Unterstützung von energetischen Gebäudesanierungen. Neu muss aber nicht mehr je ein Gesuch beim Kanton und beim nationalen Gebäudeprogramm eingereicht werden, sondern nur noch eines beim Kanton. Die neuen kantonalen Fördersätze für Gebäude entsprechen ungefähr den bisherigen Gesamtbeiträgen aus kantonaler und nationaler Förderung. Bei Wohngebäuden werden die Beiträge weiterhin nach Effizienzverbesserungen beim GEAK (Gebäudeenergie-ausweis der Kantone) ausgerichtet.
Bei Nichtwohnbauten fördert der Kanton Bern die Minergie-Standards. Bei besonders energieeffizienten Bauten wie Plusenergie oder Minergie-A Gebäuden bleibt die Unterstützung gleich. Neu richtet der Kanton Bern jedoch Beiträge an den Einbau von Komfortlüftungen in bestehenden Gebäuden aus.
Die Förderung von thermischen Solaranlagen erfolgt neu nach Leistung statt nach den Quadratmetern der installierten Fläche. Die Beiträge werden leicht erhöht, damit sie dem harmonisierten Fördermodell der Kantone entsprechen. Das gleiche gilt für die Förderbeiträge beim Ersatz von Elektro-und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen sowie für Fernwärmeanschlüsse.
Mit wesentlich höheren Beiträgen fördert der Kanton Bern künftig Fernwärmenetze und Holzheizwerke. Damit will er noch grössere Anreize schaffen, um einheimische erneuerbare Energien konkurrenzfähig zu machen und die lokale Waldwirtschaft längerfristig zu stärken.
Finanzielle Unterstützung gibt es weiterhin für Energieberatungen mit dem GEAK plus und für Betriebsoptimierungen. Die Ansätze werden aufgrund der Entwicklung der Marktpreise erhöht. Für neutrale Informationen im Energiebereich stehen im ganzen Kanton Bern die öffentlichen Energieberatungsstellen zur Verfügung.

 

Übersicht Förderbeiträge 2017_Kanton

 

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