Vergütungen für Verwaltungsratsmandat

Ist das Verhältnis zwischen 161’250 Franken Vergütung für ein Mandat als Vizepräsident im Verwaltungsrat und 108’124 Franken Auszahlung für Sitzungsgelder und Spesen angemessen?

Der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner (FDP), Kantonsvertreter im Verwaltungsrat des Stromkonzerns Alpiq, muss die Mandatsvergütung zwar in die Staatskasse abtreten, die Zahlung für Sitzungsgelder und Spesen darf er behalten. Auf die heftige Kritik hat auch die Solothurner Kantonsregierung reagiert:

Zukünftig sollen per 1. August 2013 Sitzungsgelder und Spesen von Regierungsmitgliedern und Staatsbediensteten, die als Vertreter des Kantons in öffentlichen oder privaten Unternehmungen sitzen, klar begrenzt werden. Gemäss der Regierung dürfen maximal noch 700 Franken pro Sitzung behalten werden.

Ein Schelm ist, wer denkt die Alpiq hätte Christian Wanner den hohen Geldbetrag einfach über die Vergütung der Sitzungsgelder und Spesen zukommen lassen.

Die Alpiq hat im Jahre 2012 Christian Wanner für 15 Sitzungen rund 80´000 Franken und Spesen von 16´000 Franken ausbezahlt.

energie am bau zeigt dem Finanzdirektor «die rote Ampel» für seine Aussage im Communiqué:

 


Er entschuldige sich und bedaure, «dass er die Dimension der ihm zustehenden Entschädigung nicht richtig erkannt und eingeschätzt hat». Er kläre sich bereit, für sein noch bis 2015 dauerndes Mandat zusätzlich zur Grundentschädigung auch die   Sitzungsgelder der Staatskasse zu erstatten  – «im Sinne einer freiwilligen Wiedergutmachung».

 

Wir meinen: Es gibt nichts zu entschuldigen, eine vereinbarte Entschädigung zu erhalten ist doch in Ordnung? Zumal keine präzise Regelung über die Art und Höhe der Vergütung
im Staatspersonalgesetz steht. - Die Frage ist eher: Ist der Betrag in der Höhe nachvollziehbar und der Leistung angemessen? - Ein Finanzdirektor, der sich für das Wohl der Bevölkerung einsetzt, der den Puls der Bevölkerung wahrnimmt und nebst dem Amt als Regierungsrat noch den eigenen Bauernhof bewirtschaftet, der also «geerdet» scheint sollte die Empathie über die Angemessenheit einer Entschädigung besitzen.

 

Interessant ist aber auch ein Vergleich mit dem Kanton Bern
und mit dem Energiekonzern Berner Kraftwerke BKW

Sitzungsgelder und Spesen dürfen hier privat verbucht werden.
Von Amtes wegen sind für den Kanton Bern Energiedirektorin Barbara Egger (SP) und Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) im Verwaltungsrat der BKW. Die Sitzungsgelder für 2012 betrugen 45´000 Franken bzw. 25´000 Franken, wobei je 5000 Franken auf die pauschal ausbezahlten Spesen entfielen.

Gemäss Barbara Egger hätten in diesem Jahr auch überdurchschnittlich viele Sitzungen stattgefunden. Die BKW bezahlt ihren VR-Mitgliedern pro Sitzung 2´000 Franken.
Gemäss Beatrice Simon dauerten die Sitzungen vier bis sechs Stunden und eine ähnlich lange Vorbereitungszeit komme noch hinzu.
(Berner Zeitung, Ausgabe vom 21.06.13)

Im Jahr 2013 wird der hauptamtliche Vizepräsident im Verwaltungsrat, Kurt Rohrbach, 640'000 Franken verdienen. (Berner Zeitung, Ausgabe vom 23.10.12)

Auf die Schweizer Stromkonzerne warten grosse Herausforderungen. Sie müssen ihre Geschäftsfelder neu entwickeln. Vielleicht müssten sich, in Anbetracht der zukünftigen globalen Herausforderungen, auch Verwaltungsräte der Gesellschaften an neuen (nicht nur monetären) Werten orientieren.

 

Was meinen Sie
→ Welchen Betrag soll der Staat ihren bestellten Mitgliedern im Verwaltungsrat zugestehen?

→ Finden Sie 700 Franken Sitzungsgeld die der Kanton Solothurn zulässt in Ordnung oder soll das volle Entgelt privat verbucht und besteuert werden?

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